Verbraucher- und Pflichtinformationen
KI-Transparenz
Verständlich, auffindbar und auf den WeyRos-Shop bezogen.
WeyRos kann künstliche Intelligenz als Hilfsmittel für Entwürfe, sprachliche Überarbeitung oder Bildbearbeitung einsetzen. KI-Unterstützung ersetzt weder die fachliche Prüfung noch die redaktionelle Verantwortung des Betreibers.
Texte im Shop
Produktbeschreibungen und Werbetexte benötigen nach Artikel 50 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1689 nicht allein deshalb eine Kennzeichnung, weil KI bei ihrer Erstellung oder Bearbeitung unterstützt hat. Für veröffentlichte Texte von öffentlichem Interesse gelten zusätzliche Anforderungen. Soweit eine gesetzliche Offenlegungspflicht durch eine qualifizierte menschliche Prüfung und übernommene redaktionelle Verantwortung entfällt, dokumentiert WeyRos diesen Prüfprozess intern.
Redaktionelle Verantwortung
Die Verantwortung für die veröffentlichten Inhalte trägt der im Impressum genannte Betreiber. Sicherheits-, Rechts-, Gesundheits- und Nachhaltigkeitsaussagen werden nicht ungeprüft aus einem KI-System veröffentlicht. Zuständige Personen müssen Quellen, Tatsachen und Formulierungen inhaltlich prüfen und dürfen Inhalte ändern oder ablehnen.
Bilder, Audio und Video
Künstlich erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- und Videoinhalte werden unmittelbar am Inhalt klar offengelegt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen – insbesondere für realistisch wirkende Deepfakes – erfüllt sind. Rein technische Bildbearbeitung oder offensichtlich nicht reale Gestaltung ist davon zu unterscheiden; weitergehende freiwillige Hinweise bleiben möglich.
Was dieser Hinweis bedeutet
Diese Seite ist eine zusätzliche Transparenzinformation. Sie ist kein pauschales Etikett für jede Shopseite und keine Behauptung, dass sämtliche Inhalte KI-generiert seien. Fragen zu einem konkreten Inhalt beantworten wir unter info@weyros.de.
Rechtsgrundlage und Stand
Maßgeblich ist Artikel 50 der Verordnung (EU) 2024/1689. Die einschlägigen Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026. Nach Prüfung der amtlichen Veröffentlichungen ist am 2. Oktober 2026 keine neue allgemeine Pflicht in Kraft getreten, sämtliche KI-unterstützten Shoptexte zu kennzeichnen. Stand: 2. Oktober 2026.